Navigieren in den Fachverbänden der Aargauer Gemeinden

79. Jahresversammlung Remigen

Einladung zur 79. Jahresversammlung

am 30. Oktober 2026 um 09.00 Uhr in Remigen, Turnhalle

Sehr geehrte Gäste, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es freut uns, Sie zu unserer Jahresversammlung einzuladen. Weitere Informationen können Sie der Einladung mit Situationsplan [pdf, 100 KB] entnehmen.

Es freut uns, Sie zahlreich an unserer Jahresversammlung begrüssen zu dürfen.

Steuerfachleute Aargauer Gemeinden

Tanja Reist, Präsidentin

Online ab 05. Oktober 2026:

Jahresbericht                     Jahresrechnung                  Budget

Protokoll JV 2025

 

Veranstaltungsort

Turnhalle
Hintertrottenstrasse 4
5236 Remigen
Lageplan

Weitere Information

Infolge beschränkter Parkmöglichkeiten Fahrgemeinschaften bilden oder mit dem ÖV anreisen.

Anmeldeformular

Noch verfügbare Anzahl: 326 (Minimale Anzahl Teilnehmende: 1, Maximale Anzahl Teilnehmende: 500)

Anmeldezeitraum

Anmelden bis: 23.10.2026

Anmelden

Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022

 

§ 4

Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.

 

§ 5

1 Die Mitgliedschaft erlischt durch

  1. schriftliche Austrittserklärung auf Ende des Geschäfts-jahres an den Vorstand mindestens zwei Monate im Voraus
  2. Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages nach erfolgloser, schriftlicher Mahnung durch den Vorstand
  3. Ausschluss durch den Vorstand, wenn ein Mitglied die Interessen des Verbandes verletzt, das Ansehen schädigt oder gegen die Statuten verstösst.

2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft.

PDF drucken